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EG-Öko-Verordnung

EG-Öko-Verordnung verstehen lernen
Abb. EG-Öko-Verordnung Logo

EU-Öko-Zertifizierung – Was ist das?

Seit 1991 bildet die EU-Öko-Zertifizierung einen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen mit allgemeinen Vorschriften. Diese Verordnung regelt die Produktion und das Kennzeichnen von ökologisch/biologischen Erzeugnissen. Es handelt sich um eine Grundlage für alle wesentlichen Standards im Umgang mit biologischen Lebensmitteln in Europa und der Einfuhr aus Drittländern. Dies beinhaltet die Herstellung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen sowie Aquakulturprodukte und das Sammeln von Wildpflanzen.

Das Zertifikat bestätigt dem Verbraucher die Registrierung aller beteiligten Unternehmen, die in der Produktion, der Aufbereitung und dem Vertrieb involviert sind. Regelmäßige amtliche Kontrollen der vorgegebenen Anforderungen begleiten diesen Prozess. Jedes Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette, im Bereich des ökologischen Landbaus, benötigt eine Zertifizierung. Darunter zählen Großhändler, gewerbliche Kunden von C2C-Märkten oder Internethäuser. Ausschließlich zertifizierte Unternehmen sind autorisiert diese Nahrungsmittel herzustellen, aufzubereiten, zu lagern und zu transportieren.

Die EU-Öko-Zertifizierung entstand, nachdem in den 70iger Jahren ein verstärktes Umweltbewusstsein aufkam. Es galt unter anderem gentechnisch unveränderte Lebensmittel zu kennzeichnen. Anhand dieses Gütesiegels erkennt der Verbraucher die Verwendung von weitestgehend erneuerbaren Ressourcen aus dem lokalen Umfeld. Nur Erzeugnisse deren Zutaten zu 95% landwirtschaftlichen Ursprungs stammen erhalten das Ökologo.  (Art. 23 (4) a) ii, VO 834/2007)

Das Vermarkten der ökologischen Waren mit dem Bio-Zertifikat ist kontrollpflichtig. Die Lieferkette muss zu 100% nachvollziehbar und rückverfolgbar sein. Darunter fällt das genaue Überprüfen

  • des Lagers,
  • des Wareneingangs,
  • des Versands und
  • der Retouren.

Das Zuordnen der Artikel erfolgt anhand des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD), Codechargen-/ Lotnummer und der Bio-Code-Nummer. Temperaturempfindliche Produkte benötigen zusätzlich einen Nachweis über die konstante Regelung der Temperatur. Viele Frischeprodukte benötigen ein genaues Einhalten der Kühlkette. Die angegebenen Qualitätsstandards erfüllen die Anforderungen an die Produktsicherheit und gewährleisten das lückenlose Überwachen im Umgang mit den Bio-Erzeugnissen.

Neben den speziellen räumlichen Vorgaben ist das verantwortliche und bewusste Handeln der Mitarbeiter, bezüglich der sicheren, umfassenden und transparenten Kontrolle der Produkte, unverzichtbar. Das genaue Prüfen verhindert das Kontaminieren, Verwechseln oder Vermischen der reinen Waren.

Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Vorteile:

  • Das Zertifikat bestätigt dem Kunden den Einsatz von so wenig nicht erneuerbaren Ressourcen wie möglich.
  • Die Lebensmittel werden an allen Punkten der Lieferkette kontrolliert und sind rückverfolgbar.
  • Mit Hilfe des Gütesiegels, kann der Verbraucher den Einsatz von gentechnisch veränderten Produkten ausschließen.
  • Es versichert dem Kunden das genaue Einhalten der Qualitätsstandards (Einhalten der Kühlkette und nicht kontaminierte Waren).

Nachteile:

  • Die EU-Öko-Zertifizierung benötigt aufwendige Kontrollen entlang der Lieferkette.
  • Bei Verstößen gegen die Richtlinien greifen eine Reihe von Sanktionen und Maßnahmen. Bei reinen Verdachtsfällen führt dies zu einem vorläufigen Vermarktungsverbot gem. Art. 91 der VO 889/2008. Im schlimmsten Fall führt dies zu einem dauerhaften Verkaufsverbot oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Wer führt die Kontrollen durch?

Die jährlichen Kontrollen führen in Deutschland staatlich zugelassene private Öko-Kontrollstellen durch. Sie überprüfen das Einhalten der vorgegebenen Parameter der EG-Öko Verordnung in den Betrieben. Das Bestehen der Kontrollen berechtigt die Unternehmen, ihre Erzeugnisse mit dem EU-Bio Siegel und/oder dem deutschen Bio-Siegel zu kennzeichnen.  Der Betrieb darf frei wählen welche Kontrollstelle die Prüfung durchführt. Das Überprüfen der Unternehmen erfolgt mindestens einmal im Jahr, bei Bedarf durch Verdachtsfall erfolgen die Kontrollen öfters.  In Deutschland findet das jährliche Audit mit Voranmeldung statt. Wohingegen die Kontrollen bei Verdachtsfällen ohne Vorankündigung erfolgen.  Die anfallenden Kosten trägt das jeweils überprüfte Unternehmen.

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