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Gefahrgut

Abb. Warntafel und Gefahrenzettel

Gefahrgut - Definition & Erklärung

Unter Gefahrgut, auch gefährliche Güter genannt, fallen Stoffe, Lösungen, Gemische, Gegenstände, Zusammensetzungen oder Abfälle, welche für die Gesundheit, die Umwelt, die Sicherheit aber auch für das Eigentum eine Gefahr darstellen. Die Beschaffenheit der gefährlichen Güter kann flüssig, gasförmig oder fest sein. Sobald ein gefährlicher Stoff zum Zweck der Beförderung als Transporteinheit auf öffentliche Verkehrswege (Land, Wasser, Luft) gebracht wird, wird aus dem gefährlichen Stoff ein Gefahrgut.

Um die unterschiedlichen Gefahrgüter spezifizieren zu können, wurden diese von den Vereinten Nationen in Gefahrgutklassen eingeteilt. Diese Gefahrgutklassen sind auf der ganzen Welt gültig.

Welche Gefahrgutklassen gibt es und wie werden diese gekennzeichnet?

Ein Gefahrgut kann ein oder mehrere spezifische Risikoarten haben. Die neun Gefahrgutklassen sind wie folgt gegliedert:

  • Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
  • Klasse 2: Gas
  • Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
  • Klasse 4.1: Entzündbare Feststoffe, selbstzersetzliche Stoffe, desensibilisierte explosive Feststoffe und polymerisierende Stoffe
  • Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe
  • Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
  • Klasse 5.1: Oxidierende Stoffe
  • Klasse 5.2: Organische Peroxide
  • Klasse 6.1: Giftige Stoffe
  • Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
  • Klasse 7: Radioaktives Material
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe
  • Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Die Gefahrgüter werden der für sie gültigen Gefahrgutklasse zugeordnet und mit einer spezifischen 4-stelligen Identifikationsnummer, der UN-Nummer verknüpft. Zusätzlich sind Angaben wie das Gewicht und die Verpackungseinheit wichtig, damit können die Vorschriften, Eigenschaften und Anforderungen für den Transport vorgenommen werden. 

Das Kennzeichnen von Beförderungseinheiten erfolgt mittels einer orangefarbenen Warntafel die eine Größe von mindestens 300 mm x 400 mm hat. Die Warntafel weist oben zwei oder drei Ziffern aus zum Kennzeichnen der Gefahr und unten die 4-stellige UN-Nummer.

Die Nummer oben kennzeichnet die Gefahr wie folgt:

  • Die erste Ziffer kennzeichnet die Klasse
  • Verdopplung der ersten Ziffer bedeutet die Zunahme der entsprechenden Gefahr
  • Ist die zweite Ziffer eine ‚0‘, ist die Gefahr durch die erste Ziffer ausreichend angegeben
  • Die zweite Ziffer ist anders bedeutet, dass es eine Zusatzgefahr gibt
  • Ist der Ziffer ein ‚X‘ vorangestellt, reagiert der Stoff gefährlich mit Wasser

Das Kennzeichnen Versandstücke erfolgt von außen und auf dem Transportmittel anhand dieser Gefahrgutzettel:

Hinweise über die Zusammensetzung des Gefahrguts anhand eines Gefahrenzettels geben im Falle eines Unfalls schnell Hinweise für die zu ergreifenden Maßnahmen und sind neben der Warntafel zwingend vorgeschrieben. Diese Hinweise sind auf den Verpackungen, Containers, Tanks und den Angaben auf dem Frachtbrief ausgewiesen.

Warum ist das korrekte Einstufen von Gefahrstoffen wichtig?

Das korrekte Einstufen des Gefahrguts in Klassen, Gruppen und UN-Nummer ist für den Transport wichtig. Das Klassifizieren und die Angaben zusätzlicher Informationen wie Gewicht und Verpackungseinheiten ermöglichen das alle wichtigen Vorschriften, Eigenarten und Anforderungen korrekt umgesetzt werden können.

Wie erfolgt das Einstufen von Gefahrgut?

Der Absender nimmt die Einstufung vor, da er es auch ist, der das zu transportierende Gut und die darin enthaltenden Stoffe kennt. Ist dem Absender noch ein Hersteller vorgeschalten, muss dieser die erforderlichen Angaben erbringen. Diese Informationen müssen im Anschluss allen, die am Transport beteiligt sind zur Verfügung stehen und bereitgestellt werden. In einigen Fällen bedürfen bestimmte Gefahrstoffe für die Freigabe zum Transport einer gesonderten Genehmigung.

Welche Verordnungen sind noch zu beachten?

Die Verordnungen, Vorschriften, Gesetze und Richtlinien sind zahlreich, einige gelten weltweit andere wiederum haben nur eine nationale Gültigkeit. Sie regeln die Pflichten, Verantwortlichkeiten und organisatorischen Maßnahmen aller am Transport Beteiligten. Unterschiede finden sich bei den verschiedenen Verkehrsträgern, ob diese zu Land, zu Wasser oder zu Luft eingesetzt werden,

Internationale Verordnungen:

ADR - Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (in allen ADR-Vertragsstaaten)

RID - Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (in allen RID-Vertragsstaaten)

IMDG-Code - Beförderungsvorschrift für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr

IATA (DGR) - Regelwerk für den Transport von Gefahrgut im Luftverkehr

ICAO-IT - Technische Anweisungen für den sicheren Transport von gefährlichen Gütern im Luftverkehr

ADN - Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (europäisches Übereinkommen)

Nationale Verordnungen:

GGBefG – Gefahrgutbeförderungsgesetz (gilt für alle Verkehrsträger)

GGKontrollV - Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen

GGAV - Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter

GGVSEB - Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern

GGVSee - Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen

Was ist hinsichtlich des Transports noch zu beachten?

Für die Ein- und Ausfuhr sowie den Transport bestimmter gefährlicher Chemikalien und Pestiziden muss vorab eine Einwilligung nach dem PIC-Verfahren erfolgen.

Eine besondere Rolle beim Transport von gefährlichen Gütern nehmen die Fahrzeuge (Land, Wasser, Luft) ein. Diese müssen vorab für diesen zugelassen und mit den, für das jeweilige Gut und den gewählten Transportweg vorgegebenen Vorrichtungen, Ausrüstungen und Schutzsystemen ausgestattet sein. ABC Feuerlöscher gehören zur standardisierten Ausrüstung und an den Fahrzeugen muss von außen erkennbar sein, dass sie Gefahrgut geladen haben, dies erfolgt mittels Warntafeln. Unternehmen, die Gefahrgüter transportieren, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten (Sicherheitsberater) für das Befördern von gefährlichen Gütern zu bestellen, der die Abläufe anhand der geltenden Vorschriften erleichtert.

Dem Fahrer sind zur Identifizierung der Ladung folgende Transportpapiere  (Borddokumente) mitzugeben:

  • UN-Code mit den Buchstaben ‚UN‘
  • Stoffbezeichnung
  • Gefahrzettel
  • Verpackungsgruppe
  • Versandstücke (Anzahl und Beschreibung)
  • Gesamtmenge
  • Absender und Empfänger
  • Sondervereinbarungen
  • Tunnelbeschränkungscode.

Zusätzlich sind der Besatzung des Fahrzeugs vor der Abfahrt schriftliche Anweisungen zu übergeben, die in der Kabine für jeden leicht zugänglich mitgeführt werden müssen. Der Beförderer hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Anweisungen in einer von allen Mitgliedern der Besatzung gelesen und verstanden werden kann.

Welche Ausnahmen bestehen?

  1. Für radioaktive Stoffe gelten zusätzliche Sonderbestimmungen.
  2. Für den Transport von Gefahrgut in begrenzten Mengen gibt es Ausnahmen, die weniger strengen Regeln unterliegen (Limited Quantities).
  3. Von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften vollständig befreit sind alle Privatpersonen. Vorausgesetzt, dass nur einzelhandelsgerecht verpackte Ware transportiert wird.

Was sind gefährliche Güter des täglichen Lebens?

Einige der gefährlichen Güter sind Teil unseres täglichen Lebens, wie zum Beispiel:

  • Heizöl oder Heizgas,
  • Kraftstoffe zum Autofahren,
  • Lösungsmittel für Farben,
  • Mineraldünger für den Garten,
  • Organische Peroxide zum Kleben,
  • Chlor zum Desinfizieren,

um nur einige zu nennen

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