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Nachlieferung

Nachlieferung erklärt
Abb. Wordcloud Nachlieferung

Nachlieferung erklärt

Eine Nachlieferung ergibt sich aus

  • fehlerhaft (falsche Größe, falsche Farbe),
  • beschädigt (Löcher, Kratzer) zugesandter Ware oder
  • aus Fehlmengen der zugestellten Lieferung.

Der Kunde ist verpflichtet diesen Mangel umgehend beim Lieferanten geltend zu machen. Dadurch erwirkt er das Recht (Gewährleistungsrecht nach BGB) auf Reparatur, auf Umtausch, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

Bei beschädigter Ware hat das Unternehmen das Recht, die beschädigte Ware zurückzuverlangen (Nutzungsersatz). In jedem Fall hat er diese durch fehlerfreie Ware kostenlos per Nachlieferung zu ersetzen.

Bei Fehlmengen und falsch gelieferter Ware ist der Lieferant verpflichtet, die fehlende Menge bzw. den korrekten Artikel kostenfrei nachzuliefern.

Die Kosten der Nachlieferung bei Reparatur oder Umtausch für Transport-, Wege,- Arbeits- oder Materialkosten trägt der Verkäufer. 

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