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Freilager

Freilager erklärt
Abb. Wordcloud Freilager

Freilager – Was ist das?

Ein Freilager ist ein nicht überdachter Lagerplatz im Außenbereich, welches den dort gelagerten Gütern keinen Witterungsschutz bietet. Ein Freilager eignet sich besonders gut für:

  • witterungsbeständige Güter, wie Steine, Holz oder Rohre,
  • Schüttgüter von geringem Wert, wie Sand, Kohle oder Kies,
  • Fertigprodukten, wie Fahrzeuge aus der Automobilbranche und
  • Güter welche dem Diebstahl nicht so ausgesetzt sind.

Die Kosten für ein Freilager fallen gering aus, da lediglich Grundstückskosten entstehen. Die baulichen Maßnahmen beschränken sich auf:

  • das Verdichten des Bodens, damit das Lagergut so wenig wie möglich verschmutzt wird und die Transport- und Fördertechnik einsetzbar ist,
  • das Abgrenzen von der Umgebung durch z.B. Zäune, Schilder, Markierungen.

 

Der Begriff Freilager wird auch in der Terminologie für das Zolllager verwendet.

Diese werden ausschließlich für Durchfuhrwaren verwendet, da diese Waren nur in Freizonen, Freilagern oder Zolllagern in der Regel beim Zoll gelagert werden dürfen. Unternehmen, die sich auf den Versand von zollpflichtigen Gütern spezialisiert haben und lizensiert sind, haben in der Regel auch ein Zolllager auf dem Werksgelände. 

Dabei handelt es sich nicht wie beim klassischen Freilager um unbedachte Lagerplätze, sondern um im Zollgebiet liegende Räume, die aber vom restlichen Zollgebiet getrennt zu sehen sind. Das bedeutet, dass Freilager beim Zoll keine Zone darstellen, weil sie durch ein Gebäude bzw. Gebäudeteil gebildet werden.

Ausländische Lieferanten liefern beim Konsignationshandel die Ware direkt an das Freilager beim Zoll, da diese Freilager zollamtlich bewilligt und überwacht sind.

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